Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Online-Bestellungen gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden.

1.2 Entgegenstehenden oder anders lautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

1.3 Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.


1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung von Warenverkäufen geschlossen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

1.5 Bei Einkauf im Onlineshop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über das vorgesehene Bestellsystem durch Auswahl von Art und Menge der darin genannten Waren und Dienstleistungen ab. Die Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an uns dar. Unsere Darstellungen und Preisauszeichnungen im Onlineshop sind noch kein Angebot im Rechtssinne.

1.6 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Kunden gelten unsere Bedingungen als angenommen und sind Bestandteil des Vertrages.

1.7 Der Kunde bewahrt über den Vertragsabschluss und alle damit in Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an allen Angebotsunterlagen, insbesondere an von uns übergebenen Zeichnungen, vor und machen vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich.

1.8 Wird uns neben der Lieferung auch die Montage übertragen, wird diese von uns im Rahmen eines von der Lieferung unabhängigen selbständigen Werkvertrages durchgeführt. Für einen solchen Vertrag gelten die besonderen schriftlichen Montagebestimmungen.

2. Preise, Umfang der Lieferung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportkosten.

2.2 Die im Onlineshop angezeigten Preise beziehen sich auf die jeweiligen Packungseinheiten / Rollenlängen. Bei Anschnitten von Rollen werden Schnittkosten berechnet, die wir dem Kunden gesondert mitteilen werden.

2.3 Bei Inlandslieferungen kommt zu den Preisen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Lieferungen in Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, fällt Mehrwertsteuer nicht an. Bei Lieferungen in Länder, die der Europäischen Union angehören, entfällt die Mehrwertsteuer, wenn der Kunde bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Liefertermin durch schriftliche Mitteilung seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweist, dass er von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit ist; wird dieser Nachweis nicht oder nicht innerhalb der Monatsfrist erbracht, wird die deutsche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.

2.4 Alle Steuern, Gebühren und Abgaben in Zusammenhang mit der Lieferung außerhalb Deutschlands gehen zu Lasten des Kunden. Sollten wir durch Behörden im Land des Kunden in Erfüllung dieser Lieferung mit Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben belastet werden, so wird uns der Kunde diese Kosten erstatten.

2.5 Es werden folgende Mindermengenzuschläge erhoben:

€ 15,00 bei Inlands-Bestellungen mit einem Warenwert von unter € 50,00
€ 25,00 bei Auslands-Bestellungen mit einem Warenwert von unter € 200,00

Bei Bestellungen im Onlineshop wird abweichend von o.g. Mindermengenzuschlägen bei allen Bestellungen mit einem Warenwert von unter € 50,00 ein Mindermengenzuschlag von € 5,00 berechnet.




3. Lieferzeiten, Lieferfristen
3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor einer Einigung über alle kaufmännischen und technischen Details, insbesondere nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.

3.2 Lieferfristen und Liefertermine sind freibleibend. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung der Ware. Dies gilt auch für
Lieferzeiten, die im Onlineshop angezeigt werden. Voraussetzung ist, dass wir selbst richtig und rechtzeitig von unseren Vorlieferanten geliefert werden. Teillieferungen sind zulässig. Jede Lieferung gilt als selbständiges Geschäft.

3.3 Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die die Lieferung verzögern, verhindern oder unzumutbar machen, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen, Streiks, Krieg, Aussperrung, entbinden uns entschädigungslos von unseren Verpflichtungen aus dem Liefervertrag. Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.

3.4 Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abruf und Einteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben, und zwar spätestens 1 Monat vor Beginn des jeweiligen Liefermonats. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern.

4. Gefahrübergang, Entgegennahme
4.1 Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Aushändigung der Ware an das zur Versendung bestimmte Transportunternehmen auf den Kunden über, bei Annahmeverzug mit Eintritt des Verzugs.

4.2 Bei Annahmeverzug sind wir zur Berechnung von Lagergebühren berechtigt. Sie betragen für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 %, maximal 15 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß abgenommen wurde. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessenen verlängerten Fristen zu beliefern.

5. Mängelansprüche
5.1 Wir werden unseren Leistungspflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nachkommen. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er uns schriftlich an die Anschrift Krautloher GmbH, Bgm.-Gradl-Str. 11, 85232 Bergkirchen / Feldgeding unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
5 Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware, unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, anzuzeigen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme durch den Transporteur veranlasst werden. Versteckte Mängel sind innerhalb von
5 Arbeitstagen nach ihrer Feststellung bei uns zu rügen. Auf Verlangen hat der Kunde uns zur Überprüfung der Beanstandung Belege wie Lieferscheine etc. im Original oder die Ware zur fachgerechten Nachbesserung zuzusenden.

5.2 Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß erhobenen begründeten Mängelrügen haften wir innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung der Ware, für die Mängelfreiheit. Die Anerkennung von Mängeln bedarf der Schriftform. Durch eine Nachbesserung oder Nachlieferung verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist nicht.

5.3 Als vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart, nicht hingegen Werbung oder öffentliche Äußerungen. Ansprüche des Kunden sind bei unwesentlichen Mängeln ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Wert der Ware oder ihre Tauglichkeit für die gewöhnliche Verwendung nur unerheblich gemindert ist. Bei Verkauf von Gebrauchtwaren ist jeglicher Anspruch wegen Mängeln ausgeschlossen.

5.4 Wesentliche Mängel der Ware werden nach unserer Wahl für den Kunden kostenlos zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben (Nacherfüllung). Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel innerhalb von 30 Tagen – nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden. Es stehen uns mindestens 2 Nacherfüllungsversuche zu. Ausgetauschte Teile werden unser Eigentum. Die Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

5.5 Falls wir innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist nicht oder nicht vertragsgemäß leisten sollten, können wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, sich zu erklären, ob er weiter auf die Erbringung der Leistung besteht. Bis zur Entscheidung des Kunden sind wir zur Leistung nicht verpflichtet.

5.6 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert oder unzumutbar, bzw. wurde eine Nachfrist ergebnislos gesetzt oder ist sie entbehrlich, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder bei Vorliegen einer erheblichen schuldhaften Pflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

5.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden sind, vorbehaltlich Ziffer 6, ausgeschlossen.

5.8 Wir haften nicht für Schäden an der von uns gelieferten Ware, die nach Gefahrenübergang nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, insbesondere durch Änderung der Ware selbst, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, mangelhafte oder unsachgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel sowie durch den Transport.

5.9 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als ihren ursprünglichen Lieferort verbracht wurde. Bei Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen ist die Mangelhaftung für versteckte Mängel ausgeschlossen.

5.10 Bei nicht begründeten Mängelrügen werden wir Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen verlangen, mindestens 20 % des beanstandeten Warenwertes.

5.11 Stornierungen bereits durch uns bestätigter Bestellungen oder Warenrücklieferungen durch den Kunden unsererseits vertragsgemäß ausgeführter Lieferungen sind nur zulässig, wenn der Kunde gleichzeitig eine Ersatz-Bestellung in Höhe mindestens des Auftragswerts (netto) der stornierten Bestellungen bzw. der zurück gelieferten Waren tätigt. In jedem Falle werden wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Wertes der stornierten Bestellungen bzw. der zurück gelieferten Waren berechnen, mindestens
€ 5,00.

6. Haftung
6.1 Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, es sei denn, sie beruhen

- auf Vorsatz

- auf grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten,

- auf arglistig verschwiegenen Mängeln oder der Übernahme von Garantien,

- auf Mängeln, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, oder

- auf schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen. Verletzen wir wesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig, ist unsere Haftung begrenzt auf denjenigen Schaden, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten. Der vorhersehbare, typischerweise entstandene Schaden beschränkt sich dabei auf den Wert der jeweiligen Bestellung, maximal auf EUR 10.000,00 für jeden einzelnen Schadensfall.

6.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.

6.4 Eine Änderung der Beweislastregeln ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.

7. Zahlungen
7.1 Die Zahlung hat ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Für Bestellungen mit einem Auftragswert von über 10.000,00 EUR leistet der Kunde eine Anzahlung von 1/3 des Auftragswerts innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, eine weitere Anzahlung von
1/3 des Auftragswerts innerhalb von 5 Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft und den Restbetrag
30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei unbarer Zahlung gilt als Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Tag, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird.

7.2 Sofern ausdrücklich vereinbart, gewähren wir einen Skonto-Abzug in der dann festgesetzten Höhe. Dieser Abzug wird nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Begleichung einer früheren Rechnung in Verzug befindet.

7.3 Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

7.4 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Aufrechnung ist uns gegenüber schriftlich zu erklären. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.5 Wir haben das Recht, die Lieferung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Unser Verweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt wird, oder der Kunde eine angemessene Sicherheit stellt. Wir haben das Recht, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, in der der Kunde Zug um Zug gegen Lieferung entweder die Zahlung zu erbringen hat, oder eine Sicherheit für die Lieferung leistet. Nach erfolglosem Ablauf der Frist haben wir das Recht, vom Vertrag zurück zu treten. Weitergehend haben wir im Fall der Vermögensverschlechterung des Kunden das Recht, die Lieferung von Waren nur noch per Nachnahme oder gegen Vorauskasse bzw. Leistung einer angemessenen Sicherheit zu erbringen.

7.6 Bei Verträgen, die über unseren Onlineshop zustande gekommen sind, erfolgt die Zahlung entsprechend der in der Bestellung enthaltenen Konditionen.


8. Zahlungsverzug

8.1 Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn und soweit er die vereinbarten Preise nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt. Ist der Kunde in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, werden alle noch offenen einschließlich eventuell gestundeter Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

8.2 Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Ein weiterer Verzugsschaden wir dadurch nicht berührt.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

9.2 Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets in unserem Namen und Auftrag, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwerben wir Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zum Wert der uns nicht gehörenden Gegenstände zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Erfolgt die Verbindung etc. in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns unentgeltlich.

9.3 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten, soweit erforderlich, zu warten und ausreichend zum Neuwert gegen die üblichen Gefahren zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl und den Abschluss solcher Versicherungen auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, sind wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

9.5 Solange der Kunde noch nicht alle Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt hat, hat er die Verlegung seines Sitzes, eigene Zahlungsunfähigkeit, die Übertragung des Besitzes an den von uns gelieferten Waren an seine Abnehmer, Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter und andere Beeinträchtigungen, wie Beschädigungen oder Verlust der uns ganz oder teilweise gehörenden Waren bzw. Forderungen uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Kunde erstattet uns die Kosten, die uns anlässlich der Verfolgung unserer Ansprüche gegenüber Dritten in Bezug auf durch diese Dritten gepfändete, jedoch in unserem Eigentum stehende Waren, entstehen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, haftet er für den uns entstehenden Ausfall.

9.6 Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung etc. entstehenden Gegenstände im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft und vereinbart, dass anstelle seines Eigentumsvorbehalts, falls dieser durch Verarbeitung etc. oder Weiterveräußerung erlischt, das Eigentum an der neuen Sache oder die daraus entstehende Forderung tritt. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer) mit Nebenrechten an uns ab, einschließlich Wechsel und Schecks, zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Bei Veräußerungen von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht.

9.7 Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen sind wir berechtigt, zu verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich schriftlich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte erteilt, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt. Wir sind zur Sicherung unserer Ansprüche jederzeit berechtigt, dem Kunden des Kunden die Abtretung offen zu legen.

9.8 Zu anderen Verfügungen, z.B. Sicherungsübereignung oder Verpfändung, über die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder über die an uns angetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt.

9.9 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten nicht nur vorübergehend die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherungen, die über den Wert von 120 % unserer Forderungen hinausgehen, nach unserer Wahl freigeben.

9.10 Sind in dem Land, in dem sich unsere Ware bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen befindet, nur andere, dem Eigentumsvorbehalt jedoch vergleichbare Sicherungsrechte zulässig, so gelten diese hiermit als vereinbart. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, an allen zu ihrer Erlangung erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken. Die gleiche Verpflichtung trifft den Kunden, soweit die Entstehung des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen geknüpft ist.

10. Sonstiges
10.1 Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen und uns bei der Erfüllung des Vertrags Dritter zu bedienen.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefervertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten Regelungslücken bestehen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Regelung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder unvollständigen Regelung möglichst nahe kommt.

10.3 Erfüllungsort ist Bergkirchen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, einschließlich etwaiger Wechsel- und Scheckklagen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Dachau. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.

10.4 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und sonstiger Konventionen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

10.5 Wir sind berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern, unternehmensintern zu verarbeiten und, soweit dies im Rahmen des Geschäftsbetriebs erforderlich ist, an Dritte weiterzugeben.

Stand: Mai 2016

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